Campingplatzordnung
Gebietsordnung für den Erholungspark Pahna
Campingplatzordnung See-Camping Altenburg-Pahna
Sehr geehrte Gäste,
das Team des Erholungsparkes Pahna/ See-Camping Altenburg- Pahna heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.
Im Interesse aller Gäste bitten wir, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:
Wir bitten Sie, sich vor dem Aufstellen der Wohnmobile, Wohnwagen und Zelte in der Rezeption anzumelden. Dazu bitten wir um die Vorlage des Personalausweises oder Passes. Bitte nutzen Sie die vereinbarte Stellfläche und bringen Sie die Zeltnummer sichtbar an. Die Bezahlung erfolgt bei Anreise entsprechend der gültigen Entgeltordnung. Unter 18 Jahre alte Gäste dürfen den Campingplatz nur in Begleitung Erziehungsberechtigter nutzen. Der elektrische Anschlusswert für Wohnwagen und Mobile beträgt 16 Ampere, der Anschluss erfolgt durch unsere Mitarbeiter. Bitte schlagen Sie Zeltheringe nur maximal 30 cm in die Erde (Kabel!)
Bitte achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit, behandeln Sie die Anlagen schonend und zweckentsprechend und beschädigen Sie Bäume und Hecken nicht.
Wertstoffe und Restmüll bitten wir zu trennen und auf dem zentralen Platz an der Rezeption in die vorgesehenen Behälter abzulegen. Öffnungszeiten Müllplatz:
von April bis Oktober: täglich von 8:00-13:00 Uhr und 15:00- 20:00 Uhrvon November bis März: täglich von 10:00-11:00 Uhr und 14:00 -15.00 Uhr
Glas bitten wir in die Behälter an der Buswendeschleife zu entsorgen. Halten Sie bitte die Ruhezeiten. Die Entsorgung von Grobmüll ist gegen Entgelt möglich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Laub und Grünschnitt können wochentags ganztägig und sonnabends von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr entsorgt werden.
Im Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Ihren Pkw bitten wir ausschließlich an dem vereinbarten Platz abzustellen. Ein Umherfahren im Gelände sollte unterlassen werden. Bitte fahren Sie nur im Schritttempo – unsere Kinder haben „Vorfahrt“. Das Reiten und das Fahren mit Schlittenhundegespannen bedürfen im Gelände des Erholungsparkes der vorherigen Genehmigung. Tagesgästen steht der große Parkplatz kostenpflichtig zur Verfügung.
Das Grillen mit Holzkohlegrills ist unter Rücksichtnahme auf die Nachbarn an den Stellplätzen von 10°°-22°° erlaubt. Für Lagerfeuer bitten wir ausschließlich die Lagerfeuerstellen nach Voranmeldung in der Rezeption zu nutzen. Andere offene Feuer, Feuerschalen, Fackeln, sowie Feuer im Grill sind nicht gestattet. Bei Waldbrandgefahr gelten für das Grillen, für offene Feuer und für das Parken Sonderregelungen, die unbedingt einzuhalten sind.
Von 23:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr ist Platzruhe. Vermeiden Sie während dieser Zeit unnötigen Lärm, Musik und laute Unterhaltung. Mähen Sie in dieser Zeit keinen Rasen. Von 23:00 bis 07:00 Uhr besteht Fahrverbot. Die Schrankenanlage bleibt geschlossen und ist nur in Notsituationen befahrbar.
Auch außerhalb der Ruhezeiten bitten wir ruhestörenden Lärm zu unterlassen. Für Sport und Spiel stehen Ihnen die vielfältigen Freizeit- und Spielflächen zur Verfügung. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Eltern und Erzieher bitten wir, die Aufsichtspflicht über ihre Kinder auszuüben. Durch den Erholungspark wird keine Haftung übernommen.
Es gibt keine Badeaufsicht, das Baden geschieht auf eigene Gefahr. Nutzen Sie ausschließlich das Südufer zum Baden. An allen anderen Uferbereich sind Gefahrenstellen am Ufer und im Wasser nicht auszuschließen. Das Betreten der wasserwirtschaftlichen Anlage am Nordufer ist verboten.
Für das Betreten der Eisfläche im Winter gelten die Festlegungen der Gemeindeverwaltung Fockendorf, die in der Rezeption eingesehen werden können.
Hunde dürfen in den Erholungspark Pahna mitgebracht werden. Bitte führen Sie Hunde an der Leine und benutzen Sie mit Ihrem Hund ausschließlich den Hundestrand. Achten Sie unbedingt auf Sauberkeit!
Das Ausüben eines Gewerbes, Schaustellungen und das Anbringen von Plakaten bedürfen der vorherigen Genehmigung.
Das Angeln im See ist mit Fischereischein und Angelberechtigung an den ausgewiesenen Angelstrecken erlaubt. An den Angelstellen bitte keine Zelte aufstellen und Feuer anlegen. Angelkarten und weitere Informationen erhalten Sie in der Rezeption.
Tauchen ist im See erlaubt. Bitte melden Sie sich vor dem Tauchgang in der Rezeption an. Dort erhalten Sie Hinweise zu den Einstiegstellen und zu Parkmöglichkeiten.
Das Gebiet unterlag der bergbaulichen Vornutzung. Unsachgemäße und nicht genehmigte Veränderungen der vorgefunden Gegebenheiten, insbesondere der Böschungen sind zu unterlassen.
Die Mitarbeiter des Erholungsparkes üben das Hausrecht aus, den Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie haben die Berechtigung, Personen die Aufnahme auf dem Platz zu verweigern oder diese vom Platz zu verweisen, wenn es für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit erforderlich erscheint. Bei Verletzung dieser Ordnung können Verwarnungen ausgesprochen und Entgelte erhoben werden. Nicht auf dem Campingplatz oder in der Bungalowsiedlung angemeldete Erwachsene haben das Gelände von 22:00 bis 07:00 Uhr zu verlassen. Nicht angemeldete Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung Erziehungsberechtigter sind, haben das Gelände von 21:00 bis 7:00 Uhr zu verlassen. zu verlassen. Ausnahmen gelten bei Veranstaltungen des Erholungsparkes/ See-Camping oder können vorab in der Rezeption vereinbart werden.
Pahna im April 2011
